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Was ist eine "Dissy"

 
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arne kunstmann



Anmeldedatum: 19.06.2008
Beiträge: 110
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29. Jun 2009 11:35    Titel: Was ist eine "Dissy" Antworten mit Zitat

Mahlzeit!
Schon öfter habe ich von einem Zündsystem "Dissy" gehört und gelesen.
In einer alten AMS von 1969 wird eine solche Zündanlage beworben, die auch und besonders für den vier-Kerzer des Ro 80 tauglich sein soll.
Wie unterscheidet sich so eine Zündung von der HKZ, Handelt es sich dabei etwa um die alte Zündbox mit den drei Anschlüssen, die die ersten zwei-Kerzer hatten und die es auch für den damaligen Audi gab?

Fragen über Fragen...
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wankeluhu



Anmeldedatum: 28.06.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 29. Jun 2009 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

lieber arne, guggle auf bhkz und sieh dir wikepedia zündsysteme an. dissy war eine hkz zum nachrüsten wurde dann von erstausrüstern wie busch-jäger und bosch verdrängt.habe nach eine kiste in der ecke liegen.getunt wird heute noch damit falls verfügbar,sonst nimmt man gerne alle ro 80 hkz-anlagen!es grüßt der wankeluhu nsuwankel@web.de
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arne kunstmann



Anmeldedatum: 19.06.2008
Beiträge: 110
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 30. Jun 2009 12:40    Titel: Überflüssiges Forum Antworten mit Zitat

Lieber Wankeluhu.

besten Dank für den Tip mit Google, aber wenn alle so Denken oder Anfragen so beantworten wäre das der Tod dieses Forums! Sad
Eine "Dissy" ist also eine Art HKZ die es mal gab und die von anderen Anbietern vom Markt verdrängt wurde.
Aber warum wird diese Anlage offenbar gerne von vier-Kerzen Fahrern zum Nachrüsten genommen und nicht die HKZ vom ein-Kerzer mit den drei Anschlüssen? Question Exclamation
Welche Anlage ist leistungsfähiger, wo liegen die Unterschiede...
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wankeluhu



Anmeldedatum: 28.06.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 01. Jul 2009 16:14    Titel: dissy Antworten mit Zitat

lieber arne,die serien hkz beendete die hampelei mit der dissy.bis zum erscheinen des 1-kerzenmotors im ro hat man mit einer(1 stück ) dissy die zweikerzen motoren nachrüsten können , so der prospekt.von nsu gab es dann eine umbauanleitung für den 2-kerzenmotor auf oder busch-läger hkz.diese machart findet man häufigund wird heute noch durchgeführt.aktuell nimmt man alle hkz für wettbewerbsmotoren .bei historie-racecars sind nur hkz aus der zeit zulässig.steyr-puch-motoren haben doppelzündung(2kerzen pro zylinder)wofür die dissy sich eignete.1 ps mehrleistung gegenüber einer normalen spulenzündung war ein riesiger erfolg! abschließend nochmal viele grüße nsuwankel@web.de
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Jörg Pfahlert



Anmeldedatum: 08.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 02. Jul 2009 08:21    Titel: HKZ Dissy Antworten mit Zitat

Eine HKZ Dissy ist eine Kondensatorzündanlage zum Nachrüsten gewesen.
Diese ist in einem zylindrischem Gehäuse, etwa Zündspulengröße untergebracht.
Die Schwierigkeit der Zündeinstellung bei den alten Ro mit der Doppelzündung lag darin, das beide Zündstromkreise der Batteriespulenzündung synchronisiert arbeiten sollen.
Dazu mußten beide in einem Verteilergehäuse untergebrachten Unterbrecher auf Gleichlauf eingestellt werden.
Dieses war bei einer Batteriespulenzündung häufig der Fall, da durch den großen Zündstrom der Unterbrecherkontakt schnell verschliss.
Bei der Dissy wird nur ein Unterbrecher für beide Zündkreise genutzt.
Somit entfällt das synchronisieren, durch den geringen Schaltstrom hält der Unterbrecher auch wesentlich länger.
Die Funktionen der Bosch HKZ die später verbaut wurden, sind bei der Dissy nicht alle vertreten, das ist nur eine Kondensatorzündanlage, der Impuls für elektrischen Drehzahlmesser und die Überdrehzahlabschaltung sind nicht dabei.
Weiterer Vorteil ist, das alle serienmäßigen Komponenten weiter benutzt werden, es wird nur der 2. Unterbrecher und die Vorwiderstände stillgelegt.
Also sicherlich eine zeittypische Verbesserung, die jederzeit rückrüstbar ist.
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Matthias vom Bodensee



Anmeldedatum: 26.07.2007
Beiträge: 364
Wohnort: Singen/Hohentwiel Hegau/Bodensee

BeitragVerfasst am: 02. Jul 2009 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

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Zuletzt bearbeitet von Matthias vom Bodensee am 14. Jul 2009 18:52, insgesamt einmal bearbeitet
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Marc



Anmeldedatum: 29.07.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03. Jul 2009 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Bei HKZ Betrieb darf auf keinen Fall ein Kondensator am Unterbrecherkontakt angeschlossen sein ! Der Kondensator am Verteiler ist ein sogenannter Funkenlöschkondensator. Dieser Kondensator verhindert bei einer Spulenzündung den Kontaktabbrand an den Unterbrecherkontakten. Bei einer HKZ gibt es keine Spannungsspitzen am Unterbrecherkontakt. Außerdem ist der Steuerstrom, den eine HKZ aufnimmt so gering, daß kein Kontaktabbrand entstehen kann, selbst wenn mann 10 HKZs parallel schalten würde. Läßt man beim umrüsten auf HKZ den Kondensator angeschlossen, kann die HKZ sogar zerstört werden. Bei richtiger Behandlung geht eine HKZ (fast) nie Kaputt.
Die wichtigsten Regeln sind:
Keinen Kondensator am Unterbrecher.
Nur Zündtrafo, niemals eine normale Zündspule verwenden.
Nur einen, niemals zwei Zündtrafos
pro HKZ verwenden (auch wenn in original NSU Unterlagen derartige Umbauvorschläge gemacht werden).

Die HKZ muß immer ihre Ladung loswerden, niemals den Motor bei eingeschalteter Zündung drehen lassen wenn Hochspannungsleitung oder Kerzenstecker abgezogen wurden. Ist dies dennoch erforderlich z.B. bei Kompressionsmessung, ist das Kabel vom Unterbrecherkontakt abzuziehen und isoliert abzulegen.
Wenn die gesamte Zündanlage in Ordnung ist und man nicht ausschließlich Kurzstrecke fährt, läuft ein guter 4 Kerzer auch mit der Originalen Zündanlage problemlos. Wenn man aber unbedingt auf HKZ umrüsten will braucht man 2 HKZ, 2 Zündtrafos aber nur 1 Unterbrecherkontakt. Mann schließt die Eingänge der beiden HKZs an den selben Unterbrecherkontakt an. Jede HKZ wird für sich mit einem Zündtrafo verkabelt. Unterbrecher und Trafo werden dabei wie beim 1 Kerzer angeschlossen. Der Hochspannungsteil der Zündtrafos wird nun so angeschlossen, wie vorher die beiden Zündspulen angeschlossen waren. Die Widerstände und Relais für die Startanhebung entfallen. Wenn bei Parallebetrieb zweier HKZanlagen an einem Unterbrech Kontaktabbrand entsteht, ist eine der HKZ defekt.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß Stromschläge von einer HKZ lebensgefärlich sind. Es sind Wirklich schon erfahrene KFZ Mechaniker von einer HKZ getötet worden. Die Warnaufkleber sind nicht zum Spaß da.
rotierende Grüße
Marc
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wankeluhu



Anmeldedatum: 28.06.2009
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 04. Jul 2009 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

lieber abe-verwirker mit 4-kerzer vom bodensee,in 73er oder 76er modellen gehört kein motor mit 4 kerzen.die fehlende abgasentgiftung verwirkt die abe.ein weiterbetrieb ist ein straftatbestand.rückwirkend wurde das fz durch arglistige täuschung der zulassungsstelle und hu-prüforganisation eine verkehrszulassung erschlichen was noch einen straftatbestand mitsichbringt.auch unkenntniss führt nicht zur strafmilderung!die abe und der versicherungsschutz ist erloschen,sollten die oder das fz zur zeit angemeldet sein.erneute anmeldung wieder neuer straftatbestand.nach dem motto:mein nichtentgifteter ro fährt auch ohne wald,viele ro-fahrer denken so,jetzt noch eine sorglose zeit.viele ro 80 könnten aufgrund solcher betriebsverwirkungen aus dem verkehr gezogen werden(strafverfahren kommen automatisch!)mit dem vorteil für die originalen fz,das der wert der wenigen überlebenden kisten drastisch in die höhe schnellt.jetzt zur tat geschritten und weiter so!!!!!!nsuwankel@web.de
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admin1
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Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 07. Jul 2009 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

wankeluhu hat folgendes geschrieben:
lieber abe-verwirker mit 4-kerzer vom bodensee,in 73er oder 76er modellen gehört kein motor mit 4 kerzen.die fehlende abgasentgiftung verwirkt die abe.ein weiterbetrieb ist ein straftatbestand.rückwirkend wurde das fz durch arglistige täuschung der zulassungsstelle und hu-prüforganisation eine verkehrszulassung erschlichen was noch einen straftatbestand mitsichbringt.auch unkenntniss führt nicht zur strafmilderung!die abe und der versicherungsschutz ist erloschen,sollten die oder das fz zur zeit angemeldet sein.erneute anmeldung wieder neuer straftatbestand.nach dem motto:mein nichtentgifteter ro fährt auch ohne wald,viele ro-fahrer denken so,jetzt noch eine sorglose zeit.viele ro 80 könnten aufgrund solcher betriebsverwirkungen aus dem verkehr gezogen werden(strafverfahren kommen automatisch!)mit dem vorteil für die originalen fz,das der wert der wenigen überlebenden kisten drastisch in die höhe schnellt.jetzt zur tat geschritten und weiter so!!!!!!nsuwankel@web.de


Jetzt mal Halblang, Uhu!
Was versprechen Sie sich von solchen unfreundlichen Postings?
Lesen Sie sich noch einmal durch, welche Benutzungs-Bedingungen Sie bestätigt haben.
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Holger



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BeitragVerfasst am: 08. Jul 2009 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ob forumsregelkonform, weiß ich nicht. Aber inhaltlich: Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis (BE) ist eine Ordnungwidrigkeit, keine Straftat. Ob die BE erlischt, müsste geklärt werden. Tatsächlich erlischt sie z.B., "wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird." §19 StVZO. Es sind aber dort aber auch Ausnahmen definiert. Oder die BE ist vielleicht auf Basis eines Sachverständigen-Gutachtens nach Umbau erteilt worden. Eine eventuelle Täuschung der Zulassungsstelle kann maximal zur Rücknahme der Zulassung führen, ist keine Straftat. Ob man die für die HU benannte Stelle "arglistisch täuscht", wenn man den Umbau verschweigt, kann ich nicht beurteilen. Eine Straftat wäre es jedenfalls nicht. Vermutlich darf man davon ausgehen, dass der Sachverständige der Prüforganisation eine Verschlechterung des Abgasverhaltens durch Messung feststellt (oder es eben keine Verschlechterung gibt). Am schwierigsten ist wohl der Versicherungsschutz, da das Pflichtversicherungsgesetz vorsieht, dass der Versicherungsschutz bei erloschener BE entfällt. Und es stellt das Benutzen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unter Strafe ("Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft." §6 Pflichtversicherungsgesetz.) Wegen der Abgaswerte hinter Gitter - das glaub ich allerdings nicht.

Das Ganze ist ja m.E. ein überwiegend theoretisches Problem. Und wenn man es auf die Spitze treibt, könnte ja jede Kleinigkeit zum Erlöschen der BE führen. Es gibt in der Praxis tausende von kleinen Änderungen, von denen man nicht ausschließen kann, dass die das Abgas (negativ) beeinflussen. Ist bei Old/Youngtimern normal, teilweise unumgänglich und wird von den Prüforganisationen auch (zurecht) akzeptiert.

Holger
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admin1
Administrator


Anmeldedatum: 07.07.2007
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Holger hat folgendes geschrieben:
Ob forumsregelkonform, weiß ich nicht...

Es ging um die Form und die Anrede der anderen Forumsteilnehmer. Die Sache wurde mit Wankeluhu persönlich kommuniziert und ist beigelegt.

Und deine den Inhalt relativierenden Erläuterungen finde ich sehr hilfreich, Holger.
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Euer Webmaster
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Christoph Berndt



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BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema ist formaljuristisch sicher heikel.

Glücklicherweise gibt es auch heutzutage noch immer TÜV-Ingenieure, die parallel zu ihrer Kenntnis der einschlägigen Paragraphen auch genügend Arsch in der Hose besitzen eine technische Abweichung vom Orischinool-Zustand mit fachlicher Kompetenz zu begutachten, und die dann auch bereit sind formal Verantwortung für das eventuell der Veränderung zustimmende technische Urteil zu übernehmen, indem sie der Veränderung entweder stillschweigend zustimmen, oder eine offizielle Eintragung in die Papiere absegnen.

Gruß, Christoph
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Redakteur Wankel Journal
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Matthias



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Beiträge: 228
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

... siehe auch hier: http://www.ro80club.de/new_forum/viewtopic.php?t=440

**

Das Luftpumpenthema sollte man dann vielleicht in dem oben genannten Thread ausbreiten. Hier ging es ja ursprünglich um was anderes...

Gruß
Matthias


Zuletzt bearbeitet von Matthias am 13. Jul 2009 08:42, insgesamt einmal bearbeitet
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Matthias vom Bodensee



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Beiträge: 364
Wohnort: Singen/Hohentwiel Hegau/Bodensee

BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich war nun etwas länger nicht mehr im Forum und muss hier mit Bestürzung das ein oder andere Posting lesen. Mit so einer Reaktion hätte ich nie gerechnet.
Bisher hatte ich noch nie Probleme mit dem Wagen gehabt.
Außerdem kenne ich selber über ein dutzend Leute die keine Abgasentgiftung fahren oder 4-Kerzer oder sogar den Marinemotor.
Und was ist mit den Autos die den 871er fahren? Von keinem der Leute habe ich je gehört, dass es irgendwie Schwierigkeiten damit gegeben hätte. Wie ich schon irgendwo mal geschrieben habe, habe ich beide meiner Fahrzeuge bereits ohne Abgasentgiftung gekauft. Und ob jetzt der Motor 2 Kerzen mehr hat als vorher spielt dann auch keine große Rolle mehr. Und es gibt weiß Gott noch 100 andere Beispiele wo man genauso
argumentieren könnte, wenn man wollte. Diese jetzt hier im einzelnen aufzuzählen ist nicht im Sinne des Clubs und des Forums und mir letzten Endes auch völlig zu blöd.
Eigentlich poste ich hier in den meisten Fällen nur um anderen zu helfen die in Sachen Ro80 vielleicht noch nicht ganz so fit sind.

Immerhin mir war das ganze eine Warnung, ein Schuss vor den Bug sozusagen und ich werde dementsprechend handeln und mir in Zukunft 2x überlegen was ich hier wo und wie poste bevors mal Konsequenzen hat. Außerdem steht in meinem Posting über den 4-Kerzer nirgendwo in welchem Fahrzeug der verbaut ist. Die Tatsache, dass ich in der Signatur ein Modelljahr 73 und ein Modelljahr 76 angegeben habe heißt noch lange nichts!!!!

Ich werde ferner den Adiministrator darum bitten mein letztes Posting zu dem Thema mit sofortiger Wirkung zu löschen damit hier wieder Ruhe einkehrt und im Forum alles wieder seinen normalen Gang nimmt.

schöne Grüße
Matthias
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Matthias vom Bodensee



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Beiträge: 364
Wohnort: Singen/Hohentwiel Hegau/Bodensee

BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hallo
Bei HKZ Betrieb darf auf keinen Fall ein Kondensator am Unterbrecherkontakt angeschlossen sein ! Der Kondensator am Verteiler ist ein sogenannter Funkenlöschkondensator. Dieser Kondensator verhindert bei einer Spulenzündung den Kontaktabbrand an den Unterbrecherkontakten. Bei einer HKZ gibt es keine Spannungsspitzen am Unterbrecherkontakt. Außerdem ist der Steuerstrom, den eine HKZ aufnimmt so gering, daß kein Kontaktabbrand entstehen kann, selbst wenn mann 10 HKZs parallel schalten würde. Läßt man beim umrüsten auf HKZ den Kondensator angeschlossen, kann die HKZ sogar zerstört werden. Bei richtiger Behandlung geht eine HKZ (fast) nie Kaputt.
Die wichtigsten Regeln sind:
Keinen Kondensator am Unterbrecher.
Nur Zündtrafo, niemals eine normale Zündspule verwenden.
Nur einen, niemals zwei Zündtrafos
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###Ja ich habs gemerkt. Denkfehler meinerseits. Problem erkannt, Problem behoben. Irgendwie hatte ich das so in meinem Kopf gespeichert aber jeder macht mal nen Fehler. Im Nachinein betrachtet kann das so garnicht richtig funktionieren.
Rolling Eyes
Den zappeligen Leerlauf hab ich nun auch gefunden. Lag doch wie zuerst vermutet am Vergaser. Da bin ich gerade dran.
Gut zu wissen, dass die anderen aufpassen wenn man selber mal nen Scheiß baut. Wink Wink

schöne Grüße
Matthias
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Christoph Berndt



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Beiträge: 216
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BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Matthias vom Bodensee hat folgendes geschrieben:

[...] muss hier mit Bestürzung das ein oder andere Posting lesen.


Hallo Matthias,

ich kann Deine Bestürzung nachvollziehen und finde, daß Du dir da keinen einzigen Vorwurf "reinziehen" solltest; darüberhinaus fände ich es sehr schade, wenn Du irgendeinen Satz zurückziehen würdest aus Sorge hier anzuecken. Aber natürlich würde ich das respektieren.

Bester Gruß
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Redakteur Wankel Journal
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Matthias



Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 228
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Matthias vom Bodensee hat folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,


Ich werde ferner den Adiministrator darum bitten mein letztes Posting zu dem Thema mit sofortiger Wirkung zu löschen damit hier wieder Ruhe einkehrt und im Forum alles wieder seinen normalen Gang nimmt.



Mach das nicht! Nur weil hier einer den "Klugscheißermodus" einschalten wollte, müssen wir doch keine technischen Veränderungen/Verbesserungen totschweigen.

Viele Grüße
Matthias aus Pforzheim **


Zuletzt bearbeitet von Matthias am 13. Jul 2009 08:43, insgesamt einmal bearbeitet
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Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 09. Jul 2009 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Matthias vom Bodensee hat folgendes geschrieben:
... mit Bestürzung das ein oder andere Posting lesen. Mit so einer Reaktion hätte ich nie gerechnet....

Matthias, du hast sicher die Solidarität Aller.
Macht euch bitte keine Sorgen um das Klima hier.
Wir werden nicht zulassen, dass jemand beleidigt oder angefeindet wird!
Da Uhu sich nicht mehr äußert, gebe ich hier zum besten, dass er seine Art, sich auszudrücken, im Nachhinein als Ironie aufgefasst haben wollte. Dass wir das als missverständlich und eher unfreundlich verstanden haben, haben wir ihm intern ausführlich deutlich gemacht.
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Euer Webmaster
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