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Fahrverbot in Baden-Württemberg ab März 2008

 
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Rolf



Anmeldedatum: 27.09.2007
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BeitragVerfasst am: 31. Okt 2007 11:46    Titel: Fahrverbot in Baden-Württemberg ab März 2008 Antworten mit Zitat

Meldung über Radio, SWR 1

Tanja Gönner (CDU) hat soeben verlautbart, dass die geplanten Fahrverbote in den sog. "Umweltzonen" in BaWü nun ab 01.03.2008 in Kraft treten.

Über irgendwelche Ausnahmen ist bisher nichts bekannt.

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/39634/

BaWü ist Rekordhalter bei den Fahrverboten. Allein in im Großraum Stuttgart gibt es mehr Fahrverbote wie im Rest der Republik. Fahrverbot ausgerechnet um die Automuseen von Mercedes und Porsche samt deren Oldtimer-Kunden-Service. Kommen die dann alle mit dem Hänger oder gibt es Ausnahmen für die "Großen"?

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Thomas Klein



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BeitragVerfasst am: 31. Okt 2007 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf,

die Ausnahmen (basierend auf dem Bundesratsbeschluß vom 21.09.2007) sind im Artikel doch aufgelistet:

Zitat:
Generelle Ausnahmen von den Fahrverboten sind nach bundesgesetzlichen Vorgaben unter anderem für Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie anerkannte Oldtimer mit entsprechenden 'H-' oder '07-Kennzeichen' vorgesehen.



Ein Ro80 in Stuttgart (etc) wird in Zukunft also nur noch mit H-Kennzeichen (gerne auch "Hakenzeichen" genannt) fahren können. Das Schicksal der Steuererhöhung teilen die Wankelfahrzeuge mit Kleinwagen wie Isetta, Goggo usw. Allerdings immer noch besser als ein völliges Fahrverbot...

Gruß,
Thomas
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1970 padmagrün
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david



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BeitragVerfasst am: 31. Okt 2007 23:54    Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Thomas Klein schrieb
Das Schicksal der Steuererhöhung teilen die Wankelfahrzeuge mit Kleinwagen wie Isetta, Goggo usw. Allerdings immer noch besser als ein völliges Fahrverbot...



Ich habe kürzlich eine Stunde mit diversen Berliner Amtsstuben telefoniert. In Berlin war eine Ausnahmeregelung vorgesehen, die Oldtimern erlaubt hätte, pro Jahr 700 km in der Umweltzone zu fahren (mit Fahrtenbuch).

Durch die generelle Ausnahmeregelung ist das jetzt natürlich hinfaellig. In dieser Regelung stand aber interessanterweise, dass die Ausnahmegenehmigung auch Oldtimern ohne H-Zulassung erteilt wird, und zwar wenn lediglich das TÜV-Gutachten zur H-Zulassung vorgelegt wird - explizit für Kleinstwagen und Wankel!

Ich liebäugel ja damit, meinen Ro mit dem Gutachten hinter der Scheibe, in die Umweltzone zu stellen und dann gegen den recht wahrscheinlichen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Ich weiss nicht, ob ich Lust habe einen Musterprozess zu führen, aber vielleicht sollten wir zusammenlegen, oder eine Isetta-Goggo-Fiat500-Ro80-Allianz bilden, wäre sicher eine lustige, pressetaugliche Kombination!

Gruss
david


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1975 aquablau
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Rolf



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BeitragVerfasst am: 08. Nov 2007 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

Aktueller Nachtrag: Auf Nachfrage gab es heute vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Auskunft, daß es unabhängig von weiteren Entscheidungen auf Bundesebene eine landesweite Ausnahmeregelung für alle Fahrzeuge gibt, die ein H- oder 07-Kennzeichen haben bzw. eins bekommen könnten, aber keins tragen (z.B. weil die Steuer bei "normaler" Zulassung unter der mit H-Kennzeichen liegt oder weil jemand sein altes DIN-Kennzeichen einer nicht mehr bestehenden Kreisstadt behalten möchte).

Schaun mer mal. Es wurden schon so viele Irrtümer in dieser Sache verbreitet. Tanja Gönner (CDU) aus BaWü hat sich ganz besonders mit Ru(h)m bekleckert.
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david



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BeitragVerfasst am: 08. Nov 2007 23:54    Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Rolf schrieb am 08.11.2007 22:51 Uhr:
... gab es heute vom Umweltministerium Baden-Württemberg die Auskunft, ...



Hallo,
interessant. Woher hast Du das? Kann man das irgendwo nachlesen?
Habe kürzlich in Berlin mit einigen Ämtern telefoniert wegen der doppelten H-Kennzeichen-Steuer für den Ro80. Ein ziemlich ratloses Chaos herrscht da...

Gruss
david
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1975 aquablau
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Rolf



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BeitragVerfasst am: 09. Nov 2007 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Informationen kommen überwiegend von hier:

http://www.ikm-forum.de/viewforum.php?f=7

oder vom UM-BaWü:

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29305/

Z.T habe ich auch direkt an das Umwelt-Ministerium BaWü geschrieben.

Im Übrigen macht eine Verordung aus dem Haus Tanja Gönner (CDU) BaWü die andere wirkungslos.

Ausschnitt aus DIE ZEIT im Klartext:

Höchste Zeit also, sich mit Kohle- und Holzheizungen als den notorischen Dreckschleudern zu befassen. Nach Angaben des BMU haben 2005 Öfen und Kamine rund 24.000 Tonnen an Feinstaub in die Luft gepustet, »Tendenz steigend!«. Brennholz erfreue sich wegen hoher Öl- und Gaspreise wachsender Beliebtheit. Dagegen emittierten alle Diesel-Pkw und -Lkw 2005 rund 21.000 Tonnen Feinstaub. Tendenz sinkend.

In BaWü fördert Tanja Gönner (CDU) nun gerade die weitere Verbreitung von Holzheizungen aller Art. Ab April 2008 müssen alle Neubauten 20 % der eingesetzten Primärenergie aus nachwachsendeden Rohstoffen beziehen. Ab 2010 wird von Altbauten 10% gefordert. Was liegt da näher als mit Holz zu heizen ...?
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Matthias vom Bodensee



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Beiträge: 364
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BeitragVerfasst am: 09. Nov 2007 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

"......daß es unabhängig von weiteren Entscheidungen auf Bundesebene eine landesweite Ausnahmeregelung für alle Fahrzeuge gibt, die ein H- oder 07-Kennzeichen haben bzw. eins bekommen könnten, aber keins tragen (z.B. weil die Steuer bei "normaler" Zulassung unter der mit H-Kennzeichen liegt oder weil jemand sein altes DIN-Kennzeichen einer nicht mehr bestehenden Kreisstadt behalten möchte)..............."


###Und wie läuft das ganze dann ab wenn es wirklich so kommt wie Du geschrieben hast? Bekommen dann die Ro80 Fahrer eine Feinstaubplakette oder dürfen die Strafzettel ignoerieren. Denn wie wollen die das richtig unterscheiden?
Muss dann jeder Ro80 so wie meiner seit kurzem mit dem Schriftzug "Auto des Jahres 1967" herumfahren damit er kein Knöllchen bekommt und die vollstreckenden Kräfte sehen "Aha, der ist ein Oldtimer auch wenn er kein H-Kennzeichen hat"??????????

Cool wäre die Regelung natürlich schon. Ich möchte meinen Ro nicht gerne mit nem H verunstalten es sei denn es geht garnicht mehr anders.

schöne Grüße
Matthias
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Ro80 Bj. 09/1973 tibetorange Ro80 Bj. 03/1976 marathonblaumetallic seit Juni 2006 in Restauration
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Rolf



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BeitragVerfasst am: 09. Nov 2007 23:08    Titel: Der ADAC informiert Antworten mit Zitat

Stand der allgemeinen Verwirrung laut ADAC:


Zitat:
Schadstoffgruppe 4 - Grüne Plakette

Entsprechend der von Ihnen aus den Fahrzeugpapieren übernommenen Schadstoff-Schlüsselnummer kann Ihrem Fahrzeug diese Plakette zugeteilt werden (derzeit noch nicht zuteilbar für Schlüsselnummern 01, 02 und 77. Bitte unten stehenden Hinweis beachten!):

Die Grüne Plakette gehört zur Schadstoffgruppe 4 und umfasst :

Diesel-Pkw nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4

Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4

Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), ent­spricht PM5

Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)

Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)


Wichtiger Hinweis für Schlüsselnummern 01, 02 und 77: Die Plakette muss noch warten:
Geplante Änderungen der Plakettenverordnung für Benziner mit Emissions-Schlüsselnummer 01, 02 und 77 :

Der Bundesrat hat am 21. September 2007 eine Nachbesserung der Verordnung für Pkw mit geregeltem Katalysator nach „US-Norm" angenommen. Demnach sollen zukünftig auch G-Kat-Fahrzeuge, die die Anlage XXIII zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 01 und 02) sowie Fahrzeuge, die mit G-Kat nachgerüstet wurden und die Bestimmungen der 52. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllen (Emissions-Schlüsselnummer 77 ), die grüne Plakette erhalten.

Aufgrund der Auflagen des Bundesrats hinsichtlich einer einheitlichen Ausnahmeregelung für Oldtimer-Fahrzeuge muss der Gesetzesentwurf jedoch nun nochmals von der Bundesregierung nachgebessert und anschließend von der EU notifiziert werden. Wann die oben genannten Änderungen somit endgültig in Kraft treten werden, steht daher noch nicht fest.



Seit einem Jahr wird schon nachgebessert. Well done Tanja Gönner (CDU), Erfinderin des Unsinns.
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Rolf



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BeitragVerfasst am: 15. Nov 2007 17:32    Titel: Der Bund hat entschieden, der Bundesrat muss nochmal ran. Antworten mit Zitat

Heute hat die Bundesregierung dem Bundesratsbeschluß zu den Ausnahmen vom Feinstaub-Fahrverbot weitestgehend zugestimmt:

Ergebnis:
Vom Fahrverbot ausgenommen werden Fahrzeuge mit Ottomotor, G-KAT und Schlüsselnummern 01, 02, 77 (grüne Plakette wird zugeteilt), Fahrzeuge mit rotem 07-er-Kennzeichen und H-Kennzeichen sowie (neu) ausländische Fahrzeuge, die im Heimatland Oldtimerstatus haben.

Nun muss der Bundesrat wieder zustimmen, danach wird's amtlich.


http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/40372.php

Das bedeutet:
Der RO80 braucht nun auch ein H-Kennzeichen.
Aber immerhin darf man dann weiterhin Fahren
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