FAQFAQ    SuchenSuchen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   Login Login 

Nochmal Umweltzone

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Forum Foren-Übersicht -> Sonstiges
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Christoph Berndt



Anmeldedatum: 07.07.2007
Beiträge: 216
Wohnort: Münster/Westfalen

BeitragVerfasst am: 01. Dez 2008 10:48    Titel: Nochmal Umweltzone Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

jetzt stehe ich vor dem Problem mich entscheiden zu müssen zwischen H-Kennzeichen, teilweiser Ab-und-An-PerPedes-TAXI-DB-und/oder ÖPNV-Nutzung, oder Beantragung einer zeitlich befristeteten Ausnahmegenehmigung, um einmal im Monat die Dortmunder Innenstadt anfahren zu dürfen.

Im Moment tendiere ich zur Beantragung einer - kostenpflichtigen - Ausnahmegenehmigung, auch, weil der TÜV das notwendige Gutachten zum H-Kennzeichen nur in Verbindung mit einer vorgezogenen HU/AU-Prüfung macht, was ich, nebenbei gelinde bemerkt, ein bißchen sehr umsatzorientiert finde.

Meine Frage: wer hat einen sicheren Tipp wo ich eine schriftliche Bestätigung für das Amt in Dortmund erhalte, daß der Ro nicht Umweltplakettenkonform umgerüstet werden kann. Eine solche Bescheinigung möcte die freundliche Dame vom Umweltamt Dortmund nämlich haben.

Danke.


Gruß, Christoph


P.S.: habe mittlerweile mit Herrn Plagmann von der NSU GmbH gesprochen - von dort gibt es auf Anfrage eine entsprechende Bescheinigung.
_________________
Redakteur Wankel Journal
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dirk Slembeck



Anmeldedatum: 12.07.2007
Beiträge: 37
Wohnort: Velbert / NRW

BeitragVerfasst am: 01. Dez 2008 15:44    Titel: ... mein Lieblingsthema ;-)) Antworten mit Zitat

Hallo Christoh,

als NRW-ler bin ich ja auch betroffen, habe das Thema aber für den Ro bislang irgendwie verdrängt Sad(.

Ich habe mich so weit noch nicht aufgeschlaut, aber wie wäre es mit der Variante, die in Baden-Würtemberg praktiziert (und so wie ich gehört habe auch toleriert) wird: ein Gutachten für ein H-Kennzeichen erstellen lassen (muss nicht beim TÜV sein und vielleicht geht das an anderer Stelle auch ohne Umsatz steigernde Maßnahmen) , immer im Fahrzeug mitführen und ggf. vorzeigen, wenn einer nicht glaubt, dass der Ro älter als 30 Jahre ist ?! Das würde ein neues Kennzeichen (Schilder) und die höheren Steuern sparen.

Zum Thema "Ausnahmegenehmigungen": ist es nicht so, dass für jedes Bundesland (wenn nicht sogar für jede Stadt, damit es sich auch für die Kassen lohnt) ein separater gebührenpflichtiger Vordruck erstellt werden muss, der nur eine begrenzte Gültigkeit hat und irgend wann gar nicht mehr ausgestellt wird - es sein denn es reift die Erkenntnis bei den Behörden, dass damit ist Geld zu verdienen ist ?

Weiterwankeln!
Dirk

_________________
No Rotor - No Motor
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Carsten Züpke



Anmeldedatum: 07.07.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 02. Dez 2008 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph, Hallo Dirk,


Neben den bundesweit gültigen Ausnahmen, etwa für Oldtimer mit H- Kennzeichen 07er- Nummer, Polizeifahrzeuge, Bundeswehrfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und Fahrzeuge in denen Schwerbehinderte fahren oder transportiert werden, haben die Kommunen, Regierungspräsidien und Umweltministerien auch eigene Ausnahmeregelungen nach der aktuellen EU- Gesetzgebung erlassen.

So dürfen Betroffene dort weiterfahren, wenn sie per Gutachten einer AU- Werkstatt oder einer anerkannten Prüforganisation nachweisen, dass ihr Auto entweder nicht nachgerüstet werden kann oder eine Nachrüstung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, bzw. weil deren Kosten den Zeitwert übersteigen.

Da dies auch auf die meisten Young- und Oldtimer zutrifft, sind Fahrten von Young- und Oldtimern ohne besonderes Oldtimerkennzeichen sowie von ausländischen Young und Oldtimern generell erlaubt.

In allen Fällen muss für die „Deutschen Fahrzeuge“ das Gutachten (einer AU- Werkstatt oder einer anerkannten Prüforganisation) mitgeführt werden.

In der EU- Gesetzgebung steht:
Alle Fahrzeuge die 20 Jahre und älter sind, benötigen keine Umwelt- Plaketten und Ausnahmen für die Umweltzonen.

Laut dem EU- Beschluss von 2004 soll diese Gesetzgebung in „Nationales Recht“ bis spätestens zum 31.12.2009 umgesetzt werden denn ab dem 01.01.2010 ist die EU-Gesetzgebung für Deutschland bindend.

ps.:
Das Gesetz zur Feinstaubbelastung wurde 1996 in der EU als Entwurf von Deutschland eingebracht. Zu Prüfen war national, durch die jeweiligen Umweltämter laut dem EU- Beschluss aus dem Jahr 1998, ob für die Feinstaubbelastung in den geplanten Umweltzonen die Fahrzeuge oder die Industrie verantwortlich ist. Diese Prüfungen wurden europaweit zum 31.12.2002 abgeschlossen außer in Deutschland. Hier hatte man sich auf die gelieferten Zahlen der Industrie verlassen und erst im Jahr 2003 nach mehreren Ermahnungen durch die EU mit der Prüfung angefangen und 2004 einen Bericht vorgelegt, der inzwischen 3 mal korrigiert wurde. Die Prüfung wird gemäß dem Veto der Bundesregierung voraussichtlich bis 01.07.2009 abgeschlossen denn ab dem 01.01.2010 ist die EU-Gesetzgebung für Deutschland bindend.


Mal abwarten ob das funktioniert, denn wir brauchen ja immer etwas Länger um das von der EU umzusetzten, wenn nicht wird ein erneutes Veto eingereicht.


Gruß Carsten
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Holger



Anmeldedatum: 08.07.2007
Beiträge: 113
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02. Dez 2008 23:26    Titel: Antworten mit Zitat


Zitat:
Carsten Züpke schrieb am 02.12.2008 10:19 Uhr:
...
In der EU- Gesetzgebung steht:
Alle Fahrzeuge die 20 Jahre und älter sind, benötigen keine Umwelt- Plaketten und Ausnahmen für die Umweltzonen.

Gruß Carsten



Hallo Carsten,

das interessiert mich. Welche EU-Richtlinie enthält diese Regelung? In der Richtlinie 1999/30/EG hab ich nichts dergleichen gefunden. Ich bin kein Fachmann, glaube aber zu wissen, dass die Mitgliedsstaaten die EU-Richtlinien bei der Umsetzung in nationales Recht nicht verwässern aber (leider) verschärfen dürfen. Ob also man also ab 2010 wirklich mit Youngtimern (>20a) in die deutschen Umweltzonen darf??

Gruß
Holger


Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Carsten Züpke



Anmeldedatum: 07.07.2007
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 10. Dez 2008 21:17    Titel: Antworten mit Zitat


Hallo Holger


das mit der Umsetzung in der EU ist so eine Sache.

Wir haben ein EU-, Bundes-, und jeweilige Landesrechte mit den dazugehörigen Verordnungen.
Einige der deutschen Rechte und Verordnungen sind widersprüchlich und in der Auslegung sogar gegen die EU-Gesetzte.

Ich Frage mich auf Grund der jeweiligen Rechtslagen, sind wird nun EU- Bundes- oder Landesbürger.
Im Prinzip, nach unserer Verfassung sind wir Bundesbürger aber auf Grund der jeweiligen Landesgesetze, Landesbürger.

Praktisch ist das EU-Recht bindend, aber nicht in allen Vorlagen zwingend, da es Karenzzeiten gibt.
Hinzu kommt noch, das die jeweiligen Landesrechte mit den jeweiligen Verordungen weiter Bestand haben. Erst durch eine Klage nach dem EU-Recht, kann das jeweilige untergeordnete Recht ausgehebelt werden oder das wird auf Bundesebene umgesetzt.

Klagen nach dem EU-Recht für ausländische Fahrzeuge wegen der eingerichteten Umweltzonen sind inzwischen aus den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und Luxemburg anhängig.
Es kann nicht angehen, das ein europäischer Unternehmer oder eine Privatpersonen eine Ausnahmegenehmigung für die Fahrzeuge in den jeweiligen Umweltzonen brauchen bzw. eine Umweltplakette.

Schau Dir nur die Verwässerung bei dem CO Ausstoß seit 1996 an.
1996 wurde ein CO Ausstoß von der gesamten europäischen Automotivindustrie von 120 Gramm CO ab 2012 vereinbart. Der Vorschlag mit 120 Gramm CO kam von der deutschen Automotivindustrie.

Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Spanien haben das Gesetz umgesetzt und sich an die Vereinbarung gehalten und den CO Ausstroß dementsprechend vermindert, nur wir nicht. Wir liegen drüber. Inzwischen wird schöngerechnet.

Deutschland hat mit dem diesjährigen erneuten VETO auf Grund der Wirtschaftslage eine Verwässerte der Regelung für Deutschland geschaffen mit einer längeren Karenzzeit bis 2015 und 140 Gramm CO. Was bis 147 Gramm schöngerechnet werden kann.

Faktisch hat unsere Industrie gegen die bisher getroffenen Vereinbarungen gewonnen und verdient weiter viel Geld mit einer veralteten Motorentechnik aus der Dynosaurierzeit .


Ich Frage mich, wo sind die Innovationen in den letzten Jahren?

Wo sind in Deutschland die versprochenen Elektro- und Hybridfahrzeuge die schon vor über 100 Jahren patentiert wurden und ab 1998 in Serie gehen sollten?

Wo sind die patentierten Einspritztechniken die nachweislich den Kraftsoffverbrauch von Diesel um 40% senken und bei Benzin um 43% , indem der Kraftstoff im Ansaugtrakt vergast wird?

Hinzu kommt das mit den patentierten Einspritztechniken zur Vergasung Katalysatoren und Rußfilter nicht mehr benötigt werden.

Direkteinspritzer sind schon lange überholt.



GS Yuasa in Kyoto hat ein japanische Gemeinschaftsunternehmen mit der japanischen Automotivindustrie gegründet, die „Lithium Energy Japan“ zur Herstellung der Lithium-Ionen-Zellen und ist führend in der Herstellung.


Zur Zeit ist Japan gegenüber Europa 12 Jahre im Vorteil und 16 Jahre gegenüber Nordamerika.

Für einen Mittelklassewagen mit 1.100 Kg werden 80 dieser Zellen benötigt. Jede der Zellen ist nicht größer als eine Videokassette und die Reichweite ist 200 Kilometer.

Unsere Patente und Entwicklungen mit Fahrgeneratoren, Hybridantrieben und Ionen Akkus wurden alle nach Japan verkauft, da es angeblich keinen Bedarf dafür gibt.

Inzwischen führt die Industrie Verhandlungen mit Japan, zwecks Lieferungen und Lizenzfertigungen.


Gruß Carsten










Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Holger



Anmeldedatum: 08.07.2007
Beiträge: 113
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10. Dez 2008 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Die rechtlichen Aspekte bleiben für mich etwas verworren. Allerdings habe ich gelernt, dass es für mich als interessierter Laie hilfreich ist, jeweils das heilige Original, also die Gesetzestexte zu lesen. Das Internet macht es leicht möglich und ich versuche, das eine oder andere Argument nüchtern zu betrachten. In vielen Pressetexten zu Themen wie Feinstaub, RoHS, REACH, etc. finde ich mehr Polemik als sachliche korrekte Information. Das Studium der Richtlinien und Gesetze ist mühsam, aber hilft mir meist mehr, als die vereinfachenden Darstellungen und Kommentare der Medien.

Die technischen Aspekte sind nicht weniger verworren. Als Ingenieur kann ich aber die Argumente eher nach wichtig und weniger wichtig sortieren, kann mir ein eigenes Bild machen. Verzeih bitte, dass ich Deine technischen Aussagen kritisch betrachte. Lithium-Batterien sind m.E. nur sehr bedingt ein Beitrag zur globalen CO2-Reduktion. Die Verbesserung des Wirkungsgrades von Kraftfahrzeugen sowie der Schadstoffausstoß während des Betriebs muss immer im Verhältnis zum Aufwand für die Herstellung der "verbesserten" (i.d.R. aufwändigeren) Technik gerechnet werden. Die für die Einsparung bei der Herstellung erforderlichen Rohstoffe und deren Verfügbarkeit in entsprechenden Mengen muss beurteilt werden. Die Frage der lokalen Schadstoffbelastung muss im Verhältnis zur globalen Ressourcen- und Umweltbelastung gesehen und abgewogen werden. Langfristig werden wir m.E. eher ein Problem der verfügbaren Rohstoffe und der verfügbaren Energie haben als der lokal "sauberen" Umsetzung derselben. Insofern halte ich die Umweltzonen-Diskussion für ein rechtlich interessantes Randproblem.

In die Schelte der deutschen Industrie bei gleichzeitiger Belobigung der Japanischen kann ich nicht folgen. Trotz Prius hat Toyota die schlechteste Flottenbilanz bezüglich CO2 der großen Hersteller weltweit. Hypbid- und Elektrofahrzeuge sind nicht per se sparsam oder umweltgerecht - bei Gesamtbetrachtung der Technologiefolgen.

Die Themen sind leider zu komplex für mich und wohl auch für eine Darstellung in einem Forum wie diesem. Ich will meine eigenen Aussgagen entsprechend relativieren und hüte mich, zu behaupten, dass ich weiß, was "richtig" ist.

Ein existierendes Fahrzeug, das steht, verbraucht kein Benzin, erzeugt kein CO2 und praktisch keine Schadstoffe. Ich bin überzeugt, dass durch Verzicht auf (all zu leichtfertigen) Gebrauch mehr zu erzielen ist, als durch alle technisch und am Ende energetisch aufwändigen Lösungen. Und vermutlich werden wir oder unsere Nachfahren zu diesem Verzicht durch Ressourcenknappheit irgendwann gezwungen werden. Am besten gleich damit anfangen, soweit das möglich ist. Die Grenzen kann sich z.Zt. jeder selber setzen.

Beste Grüße
Holger
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    Forum Foren-Übersicht -> Sonstiges Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB2.de