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H-Kennzeichen mit nicht-wankelmotor?

 
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Robumatz



Anmeldedatum: 30.04.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13. Mai 2009 20:45    Titel: H-Kennzeichen mit nicht-wankelmotor? Antworten mit Zitat

hallo,
ich hab hier schon guten tag gesagt und hätt da mal eine frage:

angenommen man besitzt ein historisches fahrzeug, welches durchaus auch für ein H-Kennzeichen infrage käme. zum beispiel einen GAZ69 oder einen Ro80 Wink.
wenn man nun aus irgendeinem grund einen anderen motor einpflanzt, zb beim gaz einen kadettmotor, wahrscheinlich wegen besserer ersatzteillage oder dem günstigeren sprittverbrauch oder (nur mal so angenommen) beim Ro80 einen hubkolbenmotor, wie steht es dann noch mit einer H-zulassung?

hintergrund meiner frage ist die suche nach argumenten für den TÜV-mann im vorfeld für die umrüstung meines robur benziners (25L/100km) auf einen entsprechend dimensionierten deutz-diesel-motor. mir ist das kleingedruckte der H-Kennzeichen formalitäten grob present. wenn der umbau älter als 20 jahre ist (zumindest ists wohl bei wohnmobilen so) oder wenn es damals diese angestrebte kombination schon gab, stünde dem wohl nichts im wege.

gibt es hier im forum fahrzeuge mit fremdherzen und H-Kennzeichen oder entsprechende erfahrungen oder fakten?
falls meine frage irgendwie unklar rüberkommt kann ich gerne nachbessern. ich hoffe auch ich bin im richtigen unterforum und habe das thema nicht völlig verfehlt.

auf jedenfall schon mal danke und schöne grüße,
matthias
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Matthias vom Bodensee



Anmeldedatum: 26.07.2007
Beiträge: 364
Wohnort: Singen/Hohentwiel Hegau/Bodensee

BeitragVerfasst am: 13. Mai 2009 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Matthias,

die H-Kennzeichen Klausel lautet wie folgt:

Wenn der Umbau theoretisch hätte innerhalb 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeuges hätte erfolgen können gilt dieser Umbau als sagen wir mal zeitgenössisch und das H-Kennzeichen kann zugeteilt werden.

Nehmen wir als Beispiel einen Golf 1 Bj 1974. Theoretisch könnte man den frühen Golf als Pirelli-Version aus dem Bj 1983 umkbauen und er würde deswegen trotzdem das H-Kennzeichen bekommen, da der Umbau innerhalb dieser 10 jahres-frist liegt.
Wenn Du also für Deinen GAZ den Kadett-Motor genommen hast und es den schon gegeben hat bevor 10 Jahre nach Erstzulassung ins Land gegangen sind dürfte es da normal keinerlei Schwierigkeiten geben.
Wenn ein Ro80 auf Audi 100 Motor umgebaut worden ist was damals tatsächlich gemacht wurde (mir sind Ford V4/Audi 100 Motoren/oder sogar welche von Opel bekannt) bekommt dieser normalerweise trotzdem das H-Kennzeichen weil dieser Umbau zeitgenössich ist.

ich hoffe ich konnte Dir damit weiter helfen.
Allerdings hört man aus gut unterrichteten Kreisen immer wieder, dass die Bürokraten auch an dieser Regelung am Sägen sind und die Richtlinien 2010 nochmal verschärft werden sollen. Inwieweit das stimmt und ob das durchgezogen wird steht noch offen aber irgendwas scheint da im Gange zu sein in der Richtung.
Es war ja auch schonmal davon die Rede, dass Fahrzeuge mit der 07-Nummer auch wieder zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden müssen. Bis jetzt hat sich da aber auch noch nix getan. Man wird abwarten müssen.

schöne Grüße
Matthias
_________________
Ro80 Bj. 09/1973 tibetorange Ro80 Bj. 03/1976 marathonblaumetallic seit Juni 2006 in Restauration
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Robumatz



Anmeldedatum: 30.04.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 13. Mai 2009 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

hallo matthias,
besten dank für die info, sehr erhellend. werd mal den ingeniör meines vertrauens unverbindlich befragen.
und sicherheitshalber dieses jahr als termin anstreben.

schönen gruß an den bodensee,
matthias
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