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Neue Besteuerung ?

 
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Ernst W. Käppele



Anmeldedatum: 22.07.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2010 22:43    Titel: Neue Besteuerung ? Antworten mit Zitat

Wie sieht es mit einer Neubesteuerung der Wankelfahrzeuge unter den neuen Steuergesetzen aus ? Sind unsere Autos davon betroffen ?
Da die meisten Autos von uns unter die Kategorie Ü 30 fallen, können sie ja mit H-Kennzeichen gefahren werden. Dies aber nur mit Beschränkungen, weshalb ich eigentlich lieber mit "normalem" Kennzeichen fahren würde.
Wie soll der CO2 -Wert der Wankelfahrzeuge älteren Datums ermittelt werden ? Pro 100 cm3 soll ein Steuerbasiswert festgesetzt werden, aber welcher Hubraum soll bei Wankelfahrzeugen angenommen werden ?
Weiß jemand Genaueres ? Letztendlich ist unser Hobby doch auch eine Kostenfrage..., wenigstens ein bischen.
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Holger



Anmeldedatum: 08.07.2007
Beiträge: 113
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2010 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Ro 80 sind nicht betroffen. Wir (Ro 80) kommen in dem Gesetz, das ab 01.07.09 neue Steuerregelungen bestimmt, m.E. gar nicht vor. Denn es schreibt die Hubraumbesteuerung für Personenkraftwagen (und Krafträder) "soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden" und die Schadstoff- sowie CO2-Besteuerung "bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren" "mit erstmaliger Zulassung bis zum 30. Juni
2009" fort, während die eigentlichen Neuregelungen für "Personenkraftwaren
mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009" gelten (dann wohl auch für RX 8 ).

Nachzulesen z.B. unter "Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer (BGBl I S. 1170)" http://www.jena.de/fm/41/Gesetz%20zur%20Neuregelung%20der%20KFZ-Steuer.pdf


Für Altfahrzeuge ist der CO2-Ausstoß, ermittelt aus dem Kraftstoffverbrauch, i.d.R. nicht bekannt, jedenfalls nicht nach der im Steuergesetz genannten Richtlinie 93/116/EG. Diese bezieht sich auf die EG-Typgenehmigungsverfahren (Richtlinie 70/156/EWG), also auf Typprüfungen, die für den Ro 80 ja lange vor 1993 gemacht wurden. Sinnvollerweise hat man die Steuern nicht von Daten abhängig gemacht, die nicht vorliegen. Kurz: altes Auto = keine CO2-Besteuerung.

Bei den Umweltzonen ist es anders. Wer die neuen Bedingungen nicht (nachgewiesenermaßen) erfüllt, darf nicht rein, egal wieviel Feinstaub o.ä. er erzeugt. Es sei denn, er hat eine H-Zulassung (oder bewegt das Fahrzeug mit einem roten 07-Kennzeichen). Denn die letzgenannten Fahrzeuge dürfen ungeprüft in die Umweltzone (soweit mir bekannt in alle, jedenfalls in meine in Berlin).

Holger


Zuletzt bearbeitet von Holger am 16. Jan 2010 05:32, insgesamt einmal bearbeitet
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Thomas Klein



Anmeldedatum: 08.07.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2010 02:31    Titel: Re: Neue Besteuerung ? Antworten mit Zitat

Ernst W. Käppele hat folgendes geschrieben:

Da die meisten Autos von uns unter die Kategorie Ü 30 fallen, können sie ja mit H-Kennzeichen gefahren werden. Dies aber nur mit Beschränkungen, weshalb ich eigentlich lieber mit "normalem" Kennzeichen fahren würde.


Hallo Ernst,

was sind denn die Beschränkungen beim H-Kennzeichen? Das einzige, was mir einfällt, ist der weitgehend dem Original entsorechende Zustand des Fahrzeugs. Und natürlich der - im Vergleich zum derzeitigen Ro-Satz - nahezu doppelte Steuersatz.

Gruß,
Thomas
_________________
1970 padmagrün
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Matthias



Anmeldedatum: 28.10.2007
Beiträge: 228
Wohnort: Pforzheim

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2010 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Man benötigt eine Begutachtung nach §23 StVZO. Dies ist ein Kurzgutachten eines zugelassenen Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra oder GTÜ), das die Pflege und den Erhaltungszustand des mindestens 30 Jahre alten Fahrzeugs als erhaltungswürdig ausweisen muß.

Die Fahrzeugart kann dann für die Besteuerung als Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen) ausgewiesen werden, und der jährlich zu zahlende Steuerbetrag entspricht dann beim Ro 80 in etwa dem doppelten der normalen Besteuerung. Das wären dann 191,-- Euro.

Mit H-Kennzeichen kann man in Umweltzonen uneingeschränkt fahren.

Da ich in Umweltzonen fahren muß, bin ich auf die Oldtimerzulassung angewiesen.

Meine persönliche Meinung: Ich würde einen Ro 80 immer mit H-Kennzeichen fahren, um den Status als historisches und erhaltungswürdiges Automobil zu betonen.

Ich bin mir bewußt, daß manche den Ro 80 noch im Alltag fahren und deshalb jeder Euro und damit auch die zusätzliche Belastung der Oldtimerzulassung eine Rolle spielen. Diesen Typus Ro 80-Fahrer respektiere ich, und ich freue mich einerseits, daß dieses Auto dazu noch in der Lage ist.

Andererseits gebe ich zu bedenken, daß der rein kostenoptimierte Ansatz langfristig nicht der richtige Weg sein wird, um den Ro 80 noch in Jahren oder Jahrzehnten als "echten" Oldtimer auf der Straße zu sehen. Das H-Kennzeichen wäre zumindest ein guter Anfang...

Gruß
Matthias
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Ernst W. Käppele



Anmeldedatum: 22.07.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2010 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Beziehe mich auf einen Artike lhttp://www.meine-auto.info/kfz-steuer/837-kfz-steuer-2009-fuer-wankelmotor-elektromotoren-hybridfahrzeuge-alternativen-kraftstoffen.html
Gilt vielleicht aber nur für Neuwagen, was ich vermisse, ist ein eindeutiger
Hinweis auf Oldtimer ,insb. RKM.
Grüße aus dem verschneiten Siegerland
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