Technische Mitteilung zu Auspuffanlagen


Abgeschickt von Christian von Klösterlein am 22 November, 2005 um 12:20:40:

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Liebe Freunde, verehrte Interessenten an der Club-Auspuffanlage!
unser zurückgetretener zweiter Vorsitzender Peter Deuschle, der Mann hinter der Nachfertigungs-Auspuffanlage des Clubs, hat mir folgende Stellungnahme zukommen lassen.

>>Beginn Originaltext Deuschle<<

1. Fragen zur Betriebserlaubnis (BE)

Die BE erlischt u.a. dann, wenn sich durch technische Änderungen das Abgas- und Geräuschverhaltens eines Kraftfahrzeugs verschlechtert. Im Falle der vom Club angebotenen Edelstahlauspuffanlage ist durch das erstellte Teilegutachten der Nachweis dafür erbracht, dass sich das Abgas- und Geräuschverhalten nicht verschlechtert. Jeder ausgelieferten Anlage liegt eine Ausfertigung dieses Teilegutachtens bei.
Nach Montage dieser Anlage muss der Halter eine Änderungsabnahme durchführen lassen - und damit bleibt die BE erhalten.
So stand’s auch im Wankel-Journal.

2. Fragen zu Messwerten

Die konkreten Leistungsdaten waren bereits im WJ veröffentlicht - ich erspare mir deshalb hier eine Wiederholung.

Diese Leistungsdaten zu Motorleistung/Drehmoment und Schalldruck/Schallfrequenz werden vom Hersteller garantiert, und damit auch vom Club gegenüber dem Käufer.

Diese Leistungsdaten werden allerdings nur für Fahrzeuge mit jeweils zueinander passenden Serienvergaser- und Auspuffanlage garantiert, d.h. 1-Rohr-Anlage mit Fallstromvergaser und 2-Rohr-Anlage mit Flachstromvergaser - bei umgebauten Fahrzeugen können diese
Leistungsdaten nicht garantiert werden.
Die Messwerte der Referenzfahrzeuge gegenüber den Käufern zu veröffentlichen/garantieren halte ich aus folgenden Gründen für falsch (diese Messwerte liegen auch nicht bei mir, sondern beim Hersteller):

Die Referenzfahrzeuge waren u.a. mit neuwertigen Motoren ausgerüstet, und hatten dadurch eine erfreulich hohe Motorleistung (übrigens 115 PS hat kein Serienmotor). Nehmen wir einmal an, ein Referenzfahrzeug hätte eine Motorleistung von 105 PS mit Edelstahlanlage gehabt.

Ein Clubmitglied, dessen Motor verschleißbedingt mit der Originalanlage nur 85 PS leistet, erwirbt eine Edelstahlauspuffanlage und erwartet jetzt auch die 105 PS - was nun?

Deshalb muss der Club im Falle der Auspuffanlagen genauso vorgehen, wie es alle Hersteller von Nachrüstauspuffanlagen, Leistungssteigerungskits etc. machen:

Garantiert werden die zugesagten Toleranzen bezogen auf das tatsächliche Fahrzeug des Kunden in vorgenannter Ausführung.

Im Falle der Edelstahlanlage des Clubs bedeutet das konkret:

1. Motorleistung/Drehmoment darf sich nicht verringern.
2. Schalldruck darf sich im Rahmen der Toleranz nicht erhöhen.
3. Schallfrequenz darf sich im Rahmen der Toleranz nur verringern.

Für diejenigen Mitglieder, denen die Begriffe Schalldruck und Schallfrequenz nicht geläufig sind:

Der für viele plötzlich so wichtige Klang ihres geliebten Ro 80 darf nicht lauter sondern nur leiser werden und nicht heller sondern nur dunkler.

Wenn nun ein Clubmitglied eine Edelstahlanlage erwirbt und der Nachweis erbracht wird, dass die vorgenannten Leistungsmerkmale an seinem
Fahrzeug unter den vorgenannten Bedingungen nicht eingehalten werden, dann besteht natürlich das Recht auf Rückgabe.

Liebe Mitglieder,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses mein abschließendes Statement zum Thema Auspuffanlage ist.

>>Ende Originaltext Deuschle<<

Etwaige weitere Fragen werden vom Clubvorstand beantwortet, dem alle Unterlagen zur Nachfertigungs-Auspuffanlage zur Verfügung stehen.

Ihr Christian von Klösterlein




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