Abgeschickt von Christian S. am 08 April, 2006 um 16:00:46:
Antwort auf: Re: Abgasuntersuchung von Heintsch-Rohr am 06 April, 2006 um 17:32:14:
Es ist richtig, dass seit dem 1.4.2006 die HU frist für alle PKW 2 Jahre beträgt. Also auch Fahrzeuge mit U-Kat oder ohne Kat. Dieses wurde im Zuge der 41. Änderungsverordnung zur StVZO beschlossen um die AU-Fristen aller Fahrzeuge an die HU-Fristen anzugleichen, da 2010 HU und AU endgültig zusammengelegt werden.