Aufklärung zur Abgasuntersuchung


Abgeschickt von Matthias vom Bodensee am 13 April, 2006 um 19:16:05:

Antwort auf: von am :

Hallo zusammen,

ich sehe hier gerade, dass einige die Fristen für die AU's als Aprilscherz halten.

Nun ich denke als Kfz-Mech. kann ich hier für Aufklärung sorgen.

Mir ging es zunächst auch so und die meisten meiner Kollegen konnten dies auch nicht glauben und wir waren der Meinung, dass dies jetzt für die neu zugelassenen Fahrzeuge gilt statt 3 Jahren nur noch 2 Jahren Untersuchungsfrist.

Kurze Erklärung: Bei Neuwägen sind ja die Fristen für die ersten 3 Jahre festgelegt und danach müssen die Fahrzeuge dann wie alle anderen auch alle 2 Jahre zu HU und AU.

Bei uns traf vor etwa 2 Wochen ein Schreiben der Innung ein indem drin stand, dass ab sofort für alle Fahrzeuge eine 2 jährige Untersuchungsfrist gilt!! Ebenfalls wurde der Gesetzestext bei Krafträdern abgeändert. So müssen ab dem 1.4.2006 alle Motorräder ab Bj 1.1.1989 zur Abgasuntersuchung. Außerdem ist eine subjektive Geräuschmessung des Abgastraktes durchzuführen. Die Grenzwerte für die Motorräder sind hier auf maximal 4,5 Vol % Co. festgelegt.

Zurück zu den PKW's:
Egal ob ohne, mit U/Kat oder mit altem G/Kat es gilt die 2-jährige Untersuchungsfrist!

In Zukunft wird die AU sowieso in die HU eingeliedert werden wie es bei den OBD-Fahrzeugen in nicht allzuferner Zeit schon laufen wird. Hier werden die Werkstätten zwar noch die AU durchführen und ebenfalls die Plakette kleben dürfen aber eine AU-Bescheinigung in disem Sinne wie es momentan der Fall ist wird es zukünftig für die OBD-Fahrzeuge nicht mehr geben. Es wird hierbei nur noch im HU-Protokoll ein Vermerk für die AU eingetragen sein, wie man uns mitteilte.
In nicht all' zu ferner Zukunft wird die AU-Plakette wohl abgeschafft werden. Wie es hier bei den alten Fahrzeugen aussieht ist bislang noch nicht klar. Ich denke aber, dass auch diese Fahrzeuge darunter fallen werden.
Bei den heutigen OBD-Fahrzeugen mit Diesel und Partikelfilter wird zukünftig wohl nur noch der Fehlerspeicher der Motorelektronik ausgelesen und abgasrelevante Bauteile auf korrekte Funktion überprüft da die Abgaswerte teilweise schon so "gering" sind dass sie im Bereich der Messgeräte-Toleranz liegen wie mir bei letzten AU-Lehrgang mitgeteilt wurde.

Im übrigen ist es meiner Ansicht nach sowieso idiotisch ein fast 40 Jahre altes Auto noch zur AU vorzuführen. Meistens kennen sich die Leute mit Veinstellen eh' nicht mehr aus und wenn ja finden sie die Gemischschrauben nicht und zweitens sind die laten Autos so oder so in den Augen des Fiskus "Dreckschleudern".
Zudem darf der TÜV am Abgasverhalten sowieso nichts verändern. Dass ist Sache der Werkstätten.
Die AU darf der TÜV durchführen, doch wenn der Wagen diese nicht besteht muss er in die Werkstatt um den Fehler zu beheben bzw. in unserem Fall die
Vergaser einzustellen. Wobei es oben genanntes Problem geben kann, das sich die jungen Leute meist nicht mehr damit auskennen.

ich hofe ich konnte hier weiterhelfen.
Also nochmal:
Es handelt sich NICHT um einen Aprilscherz!!!!!

schöne Grüße
Matthias vom Bodensee




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