Re: Aufklärung zur Abgasuntersuchung


Abgeschickt von Christian S. am 14 April, 2006 um 14:07:49:

Antwort auf: Aufklärung zur Abgasuntersuchung von Matthias vom Bodensee am 13 April, 2006 um 19:16:05:

Hi,

also deine Info ist fast richtig. Ich denke aber ein paar Kleinigkeiten zum Thema OBD kann ich noch ergänzen, damit der Thread vollständig wird.
Also:

Es gibt bei ODB-Fahrzeugen weiterhin eine AU -Bescheinigung und auch eine Plakette durch die Werkstatt. Die Bescheinigung heißt jetzt jedoch "Nachweis der Abgase". Die AU dieser Fahrzeuge darf maximal einen Monat vor der HU durchgeführt werden. Bei der HU wird dann auf dem Bericht Datum und Kontrollnummer der Werkstatt aufgeführt und ggf die AU-Plakette an die HU angepasst, wenn die AU den Monat vorgezogen wurde. Ziel ist der Wegfall der AU-Plakette ab dem Jahr 2010.

Die Abgasmesung im Auspuffendrohr entfällt bei allen OBD-Fahrzeugen, also Benziner und Diesel mit Erstzulassug ab dem 1.1.2006.

Die AUK für Motorräder kann ebenfalls von der Werkstatt mit entsprechender Berechtigung durchgeführt werde. Grenzwerte sind wie geagt 4,5% CO ohne Kat im LL und 0,3% CO im erhöhten LL bei Motorrädern mit Kat. Die Geräuschmessung wird subjektiv durchgeführt und bei Verdacht durch eine Standgeräuschmessung im Nahfeld ergänzt

Schöne Grüße,
Christian



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