Re: Wiedereintritt in den Club


Abgeschickt von Rußwurm 19 April, 2006 um 15:20:08

Antwort auf: Wiedereintritt in den Club von Guido Rapsch am 18 April, 2006 um 23:04:08:

: Am 28.3. habe ich dem Präsidenten Rußwurm meinen Antrag auf wiedereintritt in den Ro 80 Club Deutschland übermittelt (Einschreiben/Rückschein). Heute hat er mir auf meine Nachfrage hin geantwortet, daß er einem Wiedereintritt nicht zustimmen kann, da ein 2. Vorsitzender fehlt und er sich der Stimme enthält. Da ich keinerlei strafrechtliche Probleme habe, will er anscheinend einen Kritiker seiner Vereinsführung nicht zur Hauptversammlung stimmberechtigt zulassen. Ich meine, daß jeder, der sich für den Wankelmotor und den Ro 80 einsetzt, im Club sein sollte. Kritik, gerade wenn sie berechtigt ist, fördert doch nur die Effizienz der Clubarbeit ! Kann ein Vorstand dagegen angehen ?
: Was ist Euere Meinung?
: Danke
: Guido


Zu der Kritik von Guido Rapsch an meiner Amtsführung nehme ich wie folgt Stellung:

Herr Rapsch hat in mir in seiner Kündigung der Vereinsmitgliedschaft eine „selbstherrliche Amtsführung, Erpressung der Mitglieder, Mobbing und Einsatz meiner Vasallen in den übrigen Vorstandsämtern“ vorgeworfen. Diese Vorwürfe gehen ins Leere, haben mich persönlich aber zutiefst verletzt, da ich bei meinen sämtlichen Entscheidungen immer das Wohl des Vereins im Auge hatte.

Insofern halte ich es für durchaus legitim, wenn ich mich nicht an einer Entschließung des Vorstandes über seinen Wiedereintritt in den Verein beteilige. Gemäß unserer Satzung ist der Vorstand aber nur beschlußfähig wenn 2 Vorstandsmitglieder anwesend sind beziehungsweise beteiligt sind. Da wir aber zur Zeit keinen 2. Vorsitzenden haben kann ein wirksamer Vorstandsbeschluß über seinen Wiedereintritt daher erst dann erfolgen, wenn der Vorstand nach der anstehenden Mitgliederversammlung wieder vollzählig ist.

Peter Rußwurm (1.Vorsitzender des Ro 80 Club Deutschland e.V.)





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