Re: Wiedereintritt in den Club - was steht in der Satzung ?


Abgeschickt von Harald Hermerding am 19 April, 2006 um 16:10:55:

Antwort auf: Re: Wiedereintritt in den Club - was steht in der Satzung ? von Dirk Slembeck am 19 April, 2006 um 14:51:01:

Hallo Dirk,

wenn ich deine E-Mail Adresse hätte wärest du nun
im Besitz der Satzung

Wankelmutige Grüsse aus Hamburg
Harald

: Hallo zusammen,

: bevor über vermeintliche Beweggründe einer Person emotional diskutiert und gemutmaßt wird, stellt sich mir - als Nicht-Mitglied - die Frage: was steht über das Aufnahmeverfahren von neuen Mitgliedern in der Satzung?

: Nach meinem Verständnis eines 'eingetragenen Vereins' sollte es, sofern es definierte Kriterien für eine Mitgliedschaft gibt, in den Satzungen schriftlich niedergelegt sein. Dazu würde dann auch die Definition erforderlich, wer über die Einhaltung der Kriterien zu entscheiden hat und wer der Entscheidung zustimmen muss oder sein Veto einlegen kann/darf. Wer stimmt mit welcher Mehrheit für bzw. gegen eine beantragte Mitgliedschaft? Gibt es genaue Beschreibungen über die Rechte und Pflichten des ersten Vorsitzenden? Ist der erste ohne einen zweiten Vorsitzenden handlungsunfähig oder umgekehrt? Ich meine mich erinnern zu können, dass es zum Zeitpunkt des stattfinden der Techno Classica 2006 auch keinen 2. Vorsitzenden gegeben hat. Sind die neu angeworbenen Mitgliedschaften dann unwirksam?

: Auf dieser HomePage des Ro80-Clubs habe ich keinerlei Hinweise auf die Satzungen gefunden (bitte um Nachsicht und entsprechenden Hinweis wenn ich mich täusche). Wie soll ich einen Antrag ausfüllen und eine Mitgliedschaft erwerben, ohne die Satzungen zu kennen? Wie kommt ein (potentielles) Mitglied in den Genuss dieser Satzung? Wird diese erst mit der Bestätigung der Mitgliedschaft versandt? Kann ich dann, mach Kenntnisnahme des Inhalts innerhalb einer gesetzten Frist zurücktreten?

: Ich verstehe die sich anbahnende und u.U. sogar provozierte Aufregung nicht! Der Ro80-Club ist nach eigenem Verständnis schließlich kein unkoordinierter Haufen von Irren, die sich einer fixen Idee verschrieben haben, sondern ein 'e.V.' (=juristische Person) für den es in Deutschland (Gott sei Dank?) geregelte Rechte und Pflichten sowohl für den gewählten Vorstand als auch die Mitglieder gibt.

: Ich würde vielleicht gerne Mitglied werden, wenn ich die Fragen beantwortet bekäme - zumal Herrn Rußwurm auf der Techno Classica sein Unverständnis darüber bekundet hat, wie man im Besitz eines Ro80 sein könne ohne Mitglied im Ro80-Club zu sein. Ein Ro80 befindet sich in meinem Besitz und wird auch von mir gefahren. Liege ich mit meiner Annahme, dass es reicht nur 'zu wollen' falsch und bedarf es einer besonderen Gnade Mitglied werden zu dürfen?

: Mit freundlichen Grüßen
: Dirk Slembeck





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