Suzuki RE 5


Abgeschickt von Matthias Moser am 28 Juni, 2006 um 23:26:52:

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Hallo Kollegen,

ich habe vor kurzem eine ziemlich neue (Bj. 1975) Wankel Suzuki erworben und möchte diese nun zulassen.

Um mit meinem freundlichen Zulassungsbeamten fachkundig die steuerliche Einordnung zu besprechen, bin ich auf der Suche nach Informationen, wie die RE 5 eingestuft wird. Beim Ro ist das ja bekanntlich die LKW-Zuladung. Das erscheint mir zwar für ein Motorrad nicht logisch, aber das erschien es mir beim RO schon nicht.

Wenn also jemand hierzu Erfahrungen hat, freue ich über einen Kommentar oder eine Kopie /Scan seiner Steuerrechnung an meine Mail Adresse.

Herzlichen Dank im Voraus

Matthias

P.S. Habe "vergessen" mich vorzustellen, das wird hier ja guter Brauch.
Ich bin in Fulda zuhause, 41 Jahre alt, fahre einen 68´er RO 80.



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