Abgeschickt von joachim weidner 29 Juni, 2006 um 08:46:33
Antwort auf: Suzuki RE 5 von Matthias Moser am 28 Juni, 2006 um 23:26:52:
: Hallo Kollegen,
: ich habe vor kurzem eine ziemlich neue (Bj. 1975) Wankel Suzuki erworben und möchte diese nun zulassen.
: Um mit meinem freundlichen Zulassungsbeamten fachkundig die steuerliche Einordnung zu besprechen, bin ich auf der Suche nach Informationen, wie die RE 5 eingestuft wird. Beim Ro ist das ja bekanntlich die LKW-Zuladung. Das erscheint mir zwar für ein Motorrad nicht logisch, aber das erschien es mir beim RO schon nicht.
: Wenn also jemand hierzu Erfahrungen hat, freue ich über einen Kommentar oder eine Kopie /Scan seiner Steuerrechnung an meine Mail Adresse.
: Herzlichen Dank im Voraus
: Matthias
: P.S. Habe "vergessen" mich vorzustellen, das wird hier ja guter Brauch.
: Ich bin in Fulda zuhause, 41 Jahre alt, fahre einen 68´er RO 80.
servus matthias,
kannst du alles kriegen. gib einfach deine email-adresse an und was du haben willst.
gruß
jockel ( aus münchen )