Re: stadt-verbot für den ro80?


Abgeschickt von Holger am 21 Dezember, 2006 um 18:58:36:

Antwort auf: stadt-verbot für den ro80? von wankelhannes am 21 Dezember, 2006 um 05:43:51:

Ich freue mich über jeden (sinnvollen) Beitrag in diesem Forum und auch über einen freundlichen, toleranten Umgang miteinander.

Zur Sache: Die Situatin ist nicht ganz einfach. Es gibt zum Thema Feinstaub eine EU-Richtlinie (99/30/EG), die 2002 mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht überführt wurde. Für die Umsetzung dieses Gesetzes sind nun die Städte und Kommunen zuständig. Diese haben dafür viele unterschiedliche Luftreinhaltepläne, Aktionspläne oder Maßnahmenpläne erstellt oder auch nichts dergleichen, je nach Stadt/Kommune/Region. Wegen dieser Vielfalt, kann man keine generellen Aussagen dazu machen, welche Fahrzeuge wo und in welcher Form betroffen sind. Hier findet man z.B. mehr als 50 solcher Pläne: http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Luftreinhalteplaene/uballl.htm

Wohl aus politischen Gründen richten sich viele Pläne zunächst auf (gegen) den Individualverkehr. Und da man nicht jedes Auto einzeln betrachten will, wird die Schadstoffgruppe nach der Kennzeichnungsverordnung ("Verordnung zum Erlaß und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge") herangezogen. Es werden "Selbstzündungsmotoren" und "Fremdzündungsmotoren" unterschieden (nicht Diesel und Otto). Als Fremdgezündeter ist der Motor des Ro 80 betroffen und damit auch von Fahrverboten bedroht (obwohl dafür vermutlich noch nie die Feinstaub-Immissionen gemäß aktuellen Meßvorschriften ermittelt wurden). Ältere Fahrzeuge ohne geregelten Katalysator (Schlüsselnummer 00) und sogar Fahrzeuge mit älterem Katalysator fallen in die Schadstoffgruppe 1, für die als erstes Fahrverbote vorgesehen sind. Auch der Ro 80 mit Abgasreinigung (Luftpumpe/Reaktor) ist, soweit mir bekannt, kein schadstoffarmes Fahrzeug im Sinne dieser Klassifizierung. Oder hat der eine andere Schlüsselnummer?

In meiner Heimat (Berlin) hofft man auf eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bzw. 07-Kennzeichen. Das wäre erstmalig ein triftiger Grund, einen Ro 80 als Oldtimer zuzulassen, wenn auch ein teuer, da 90 EUR pro Jahr mehr Steuer. Immerhin: auch die jüngsten Ro sind bald 30, also H-Kennzeichen-fähig.

Ich beobachte die Situation mit Spannung. Für Berlin sollen die Fahrverbote innerhalb des S-Bahn-Ringes gelten. Ich wohne innerhalb des S-Bahn-Ringes. Darf ich dann mit historischen Fahrzeugen noch nach Hause fahren? Mein Ro parkt in einer Garage direkt an den S-Bahn-Gleisen. LEIDER AUF DER FALSCHEN SEITE! Ob ich ihn über die Gleise schieben darf, um draußen zu fahren?

Schöne Aussichten. Prost Neujahr!

Holger



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