Re: Feinstaubverordnung


Abgeschickt von Holger am 05 Februar, 2007 um 22:44:23:

Antwort auf: Re: Feinstaubverordnung von wankel-hannes am 04 Februar, 2007 um 19:06:46:

Der Sinn im "Verstoßen" könnte der folgende sein: er nach einem Verstoß hat man die Chance auf ein Knöllchen. Dagegen kann man klagen. Und auf dem Klageweg kann man sich gegen sinnlose Auflagen (Gesetze) auch wehren.

Das Problem ist doch hier das folgende: Die EU hat ein Gesetz ("Richtlinie") erlassen, dass die Kommunen (Städte) nun umsetzen müssen. Eine "Hilfe" haben sie dafür vom Bund bekommen ("Plakettenverordnung"). Nun geht aber die Plakettenverordnung am Ziel vorbei, da sie unsinnige (technisch unbegründete) Einteilungen von "gut" und "böse" vornimmt (Fahrzeuge mit geregeltem Kat erzeugen fast keinen Feinstaub, bekommen aber keine Plakette.) Nun sollen die Kommunen mit den unzulänglichen Mitteln ein Problem lösen, dass ganz wesentlich gar nicht lösen können: der Feinstaub ist nicht lokal gebunden, sondern weht (auch) von außen in die "Umweltzonen". Da nutzt es nichts, wenn man aus den Umweltzonen Fahrzeuge verbannt, die gar nicht zur Feinstaubbelastung beitragen. Diese Fahrzeuge (auch Oldtimer mit geringer Kilometerleistung also geringen Emissionen) werden durch die gesetzlichen Regelungen wertlos. Eine indirekte und unbegründete Enteignugn darf der Gesetzgeber aber nicht vornehmen.

Die Kommunen haben nun die Wahl zwischen dem Verstoß gegen die Auflagen aus Brüssel/Bonn und den Klagen der KFZ-Besitzer. Daher macht das Verstoßen (+ nachfolgendes Klagen) doch Sinn, denn aus meiner Sicht sollen die Kommunen lieber gegen (in diesem Falle) unsinnigen Europa-Richtlinien verstoßen, als mich in meiner Freiheit zu beschränken, ohne dass es einen günstigen Einfluß auf die Umwelt hat. (Im Gegenteil: es ist hinlänglich nachgewiesen, dass das Verschrotten eines intakten Fahrzeugs und Ersetzen durch ein Neues insgesamt viel umweltbelastender ist, als das Weiterbenutzen des alten.)

Ich wohne innerhalb einer geplanten Umweltzone und fahre täglich mit einem Elektroroller zur Arbeit (5 kWh pro 100 km = ca. 1 EUR). Mein Alltagsauto fährt daher nur etwa 3 oder 4 Tkm pro Jahr. Wenn ich das Auto nun wegen gesetzlicher Auflagen trotz geringer Laufleistung wegwerfe und mir ein neues kaufe, tue ich der Umwelt wirklich keinen Gefallen.

Solange es keine Vorschrift für Partikelfilter in NEUWAGEN gibt, ist es sinnlos, Altautos regional zu verbieten.

Ich werde schon deswegen gegen die Gesetze verstoßen, weil ich sonst mit meinem Ro nicht nach Hause fahren kann. Und klagen werde ich wenn erforderlich auch. Mit Aussichten auf Erfolg. Aber vielleicht kommte es ja gar nicht dazu und die Gesetze werden vorher sinnvoll geändert.

Beste Grüße
Holger




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