Abgeschickt von Gerhard Erdmann 12 Maerz, 2007 um 19:38:29
Antwort auf: H-Gutachten für den Ro80... von Andreas Meyer am 09 Maerz, 2007 um 22:59:26:
Hallo Andreas,
und nach wievielen Jahren muss das H-Kennzeichen-Gutachten neu erstellt werden oder gilt es unbegrenzt?
Musst du denn jetzt auch für jedes Fahrzeug Steuern zahlen oder nur für den "Hubraumstaerksten"?-Nur mal Interessehalber.
Gruß aus Mönchengladbach
Gerhard
: Hallo,
: vor kurzem wurde hier noch diskutiert, dass ein H-Gutachten für den Ro80 Unsinn ist und man mit H-Zulassung fast die doppelte Steuer zahlen muss...
: Tja, nun ist es passiert - ich habe erstmals für einen Ro80 ein H-Gutachten erstellen lassen "müssen".
: Der neuen Zulassungsordnung sei Dank...
: Ich wollte meine Neuerwerbung auf mein 07er-Kennzeichen zulassen und wie sicherlich einige mitbekommen haben, gibt es da seit 1.3. neue Gesetze. Jeder dürfte davon gehört haben, dass eine Zulassung auf die 07er-Nummer nur noch für Fahrzeuge möglich ist, die älter als 30 Jahre sind. Was kaum jemand mitbekommen hat ist, dass man jetzt für die Zulassung auf das 07er-Kennzeichen ein H-Gutachten vorlegen muss!!
: Das Fahrzeug muss nun somit auch für die 07er Nummer 100% original sein und sich im guten gepflegten Zustand befinden.
: So mit sind die Kosten für eine Eintragung auf meine bereits vorhandene Nummer von ca 10 Euro auf ca 100 Euro gestiegen...
: Kommentar der Zulassungsstelle: "Wenn Sie den aber mal auf Historisches Kennzeichen zulassen wollen, dann haben Sie das Gutachten schon und es entstehen keine weiteren Kosten"
: Nun denn...
: Grüße
: Andreas